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   LSG Mecklenburg-Vorpommern, 20.12.2007 - L 4 R 245/06   

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https://dejure.org/2007,119017
LSG Mecklenburg-Vorpommern, 20.12.2007 - L 4 R 245/06 (https://dejure.org/2007,119017)
LSG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 20.12.2007 - L 4 R 245/06 (https://dejure.org/2007,119017)
LSG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 20. Dezember 2007 - L 4 R 245/06 (https://dejure.org/2007,119017)
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  • BSG, 30.10.1985 - 4a RJ 53/84

    Befristete Beschäftigung - Arbeitsbeschaffungsmaßnahme -

    Auszug aus LSG Mecklenburg-Vorpommern, 20.12.2007 - L 4 R 245/06
    Dies gilt jedoch nur, wenn sie zugleich die qualitativ höchste gewesen ist (BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 130, 164).

    Grundsätzlich ist die Berufstätigkeit zugrunde zu legen, die bei im Wesentlichen ungeschwächter Arbeitskraft nicht nur vorübergehend eine nennenswerte Zeit ausgeübt wurde (BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 130).

    Eine Lösung von einem Beruf liegt vor, wenn der Versicherte nicht nur vorübergehend eine andere (geringerwertige) Tätigkeit aufnimmt und die Aufgabe der höherwertigen Tätigkeit vom Willen des Versicherten getragen wird, d.h. , wenn der Versicherte einer Berufstätigkeit erkennbar nicht mehr nachgehen will und sich endgültig einer anderen Berufstätigkeit zuwendet (BSG SozR 2600 § 45 Nr. 22; SozR 2200 § 1246 Nr. 130).

  • BSG, 17.12.1991 - 5 RJ 73/90

    Erwerbsunfähigkeit bei eingeschränkter Gehfähigkeit

    Auszug aus LSG Mecklenburg-Vorpommern, 20.12.2007 - L 4 R 245/06
    Diese Sachverständigen haben im Übrigen die Frage, ob die Klägerin in der Lage ist, viermal am Tag mehr als 500 m Fußwegstrecke mit zumutbarem Zeitaufwand zurückzulegen und öffentliche Verkehrsmittel benutzen zu können (vgl. BSG SozR 3-2200 § 1247 Nr. 10), ebenfalls bejaht.
  • BSG, 12.10.1993 - 13 RJ 71/92

    Berufsschutz - Behindertengerechter Arbeitsplatz

    Auszug aus LSG Mecklenburg-Vorpommern, 20.12.2007 - L 4 R 245/06
    Bei der Prüfung der Berufsunfähigkeit eines Versicherten ist nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) von seinem "bisherigen Beruf" auszugehen (vgl. BSG SozR 3-2200 § 1246 Nr. 38; SozR 3-2200 § 1246 Nr. 169).
  • BSG, 30.11.1982 - 4 RJ 1/82

    Verweisungstätigkeit; Leistungsvermögen; Bezeichnung der Verweisungstätigkeit

    Auszug aus LSG Mecklenburg-Vorpommern, 20.12.2007 - L 4 R 245/06
    Eine insoweit relevante Notwendigkeit zum Einlegen zusätzlicher betriebsunüblicher Pausen (vgl. BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 104) ist von den Gerichtssachverständigen Dr. R. und Dr. Ma. ausdrücklich verneint worden.
  • BSG, 25.04.1978 - 5 RKn 9/77

    Lösen von der bisherigen Tätigkeit - Neue Tätigkeit aufgrund betrieblicher

    Auszug aus LSG Mecklenburg-Vorpommern, 20.12.2007 - L 4 R 245/06
    Eine Lösung von einem Beruf liegt vor, wenn der Versicherte nicht nur vorübergehend eine andere (geringerwertige) Tätigkeit aufnimmt und die Aufgabe der höherwertigen Tätigkeit vom Willen des Versicherten getragen wird, d.h. , wenn der Versicherte einer Berufstätigkeit erkennbar nicht mehr nachgehen will und sich endgültig einer anderen Berufstätigkeit zuwendet (BSG SozR 2600 § 45 Nr. 22; SozR 2200 § 1246 Nr. 130).
  • BSG, 21.07.1987 - 4a RJ 63/86

    Besonders qualifizierter Facharbeiter - Mehrstufenschema - Facharbeiterprüfung -

    Auszug aus LSG Mecklenburg-Vorpommern, 20.12.2007 - L 4 R 245/06
    Vielmehr verlangt das Gesetz von dem Versicherten, dass er - bezogen auf seinen bisherigen Beruf - einen "zumutbaren" beruflichen Abstieg in Kauf nimmt und sich vor Inanspruchnahme einer Rente mit einer gegebenenfalls geringerwertigen Erwerbstätigkeit begnügen muss (vgl. BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 144).
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